Rechtsprechung
OLG Hamburg, 02.09.2011 - 2 U 22/11 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.08.2005 - 332 O 193/97
- OLG Hamburg, 02.09.2011 - 2 U 22/11
- BGH, 16.11.2011 - IV ZB 20/11
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.11.2011 - IV ZB 20/11
Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig
Das Rechtsmittel des Antragstellers gegen den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg - 2. Zivilsenat - vom 2. September 2011 - 2 U 22/11 - wird als unzulässig verworfen.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - I-2 U 22/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Schutzzertifikats für den Wirkstoff Pramipexoldihydrochloridmonohydrat
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Pramipexol
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 140b; PatG § 16a; EPÜ Art. 64 Abs. 3
Abweisung der Klage betreffend Ansprüche wegen Verletzung eines Schutzzertifikats für den Wirkstoff Pramipexoldihydrochloridmonohydrat, da nicht glaubhaft gemacht ist, dass die Beklagte Arzneimittel mit dem Wirkstoff vor Auslaufen des Schutzrechts gegenüber Ärzten und ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09
Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - 2 U 22/11
An die Stelle des Vollbeweises tritt eine Wahrscheinlichkeitsfeststellung; eine Behauptung ist schon dann glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH MDR 2011, 68; NJW-RR 2007, 776, 777).Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falles mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGHZ 156, 139, 143; BGH, MDR 2011, 68).
- BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - 2 U 22/11
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falles mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGHZ 156, 139, 143; BGH, MDR 2011, 68). - BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - 2 U 22/11
An die Stelle des Vollbeweises tritt eine Wahrscheinlichkeitsfeststellung; eine Behauptung ist schon dann glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH MDR 2011, 68; NJW-RR 2007, 776, 777). - BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83
Sachdienlichkeit einer Klageänderung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - 2 U 22/11
Da die Verfügungsklägerin ihren Antrag nunmehr auf einen weiteren Lebenssachverhalt stützt, handelt es sich um einen Fall der nachträglichen Klagehäufung, der in Rechtsprechung und Literatur als Klageänderung im Sinne des § 263 ZPO behandelt wird (BGH NJW 1985, 1841, 1842;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 263 Rdnr. 2).
- OLG Karlsruhe, 13.02.2019 - 6 U 105/18
Zulässigkeit der Presseberichterstattung über private rechtsextreme Chat-Beiträge
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falles mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09, juris Rn. 7; OLG Düsseldorf, Urteile vom 4. August 2011 - I-2 U 22/11, juris Rn. 24;… vom 30. April 2013 - I-20 U 169/12, juris Rn. 25;… MüKo.ZPO/Prütting, 5. Aufl., § 294 ZPO Rn. 24;… Mayer in BeckOK.ZPO, 31. Edition, Stand: 01.12.2018, § 920 Rn. 12). - OLG Düsseldorf, 22.03.2012 - 2 U 112/10
Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für durch Lasersintern …
Die Zulässigkeit einer nachträglichen Klageerweiterung, die wie eine Klageänderung im Sinne des § 263 ZPO behandelt wird (BGH, NJW 1985, 1842, 1842; Senat, Urt. v. 04. August 2011, Az. I-2 U 22/11 zitiert nach juris;… Zöller/Greger, a.a.O. § 263 Rdnr. 2), hängt von der Einwilligung des Beklagten oder der Sachdienlichkeit ab sowie von der Frage, ob der erweiterte Antrag auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht nach § 529 ZPO ohnehin berücksichtigen muss (§§ 263, 533 Nr. 1 und 2 ZPO).